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Gesundheit, Wohnen, Fondssparen & Co. – Ein Überblick, welche Änderungen sich im neuen Jahr direkt auf den Geldbeutel auswirken.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Erhöhung des Zusatzbeitrags: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV steigt ab Januar 2025 auf 2,5 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich ein durchschnittlicher Gesamtbeitragssatz von 17,1 Prozent.
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird auf 5.512,50 Euro monatlich erhöht. Einkommensteile oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei.
Höhere Versicherungspflichtgrenze: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, ab der Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln können, steigt von 69.300 Euro auf 73.800 Euro pro Jahr (6.150 Euro pro Monat).
Amalgam-Füllungen verboten: Ab 2025 ist Amalgam als Zahnfüllung EU-weit verboten und damit auch keine Kassenleistung mehr.
Pflegeversicherung
Anhebung des Beitragssatzes: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht sich um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent, für kinderlose Versicherte auf 4,2 Prozent.
Erhöhung der Pflegeleistungen: Zum 1. Januar 2025 werden die Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. Beispielsweise steigt das Pflegegeld für Pflegegrad 2 von rund 332 Euro auf 347 Euro monatlich.
Ersatz- und Kurzzeitpflege: Ab Juli gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Ersatz- und Kurzzeitpflege, der flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann.
Rentenversicherung
Einheitliche Beitragsbemessungsgrenze: Erstmals wird eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 Euro monatlich für die gesetzliche Rentenversicherung in ganz Deutschland eingeführt. Zuvor lag sie bei 7.550 Euro (West) 7.450 Euro (Ost).
Tanken und Heizen werden teurer
Der CO2-Preis pro Tonne steigt ab 2025 von 45 auf 55 Euro – ohne Mehrwertsteuer. Im Ergebnis dürften das Tanken und Heizen teurer werden.
Mindestlohn und Minijob-Grenze
Der Mindestlohn wird ab Januar von bislang 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Gleichzeitig steigt die Verdienstobergrenze für Minijobs auf 556 Euro, um die Änderungen zu berücksichtigen.
Mindestausbildungsvergütung: Wer 2025 eine duale Berufsausbildung beginnt, profitiert von einer höheren Mindestvergütung. Sie gilt für alle Azubis, deren Ausbildungsbetriebe keiner Tarifbindung unterliegen:
1. Lehrjahr: 682 Euro brutto pro Monat (bislang 649 Euro)
2. Lehrjahr: 805 Euro brutto pro Monat (766 Euro)
3. Lehrjahr: 921 Euro brutto pro Monat (876 Euro)
4. Lehrjahr: 955 Euro brutto pro Monat (909 Euro)
Grundfreibetrag steigt
Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt von bisher 11.604 rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro, im Jahr 2025 dann auf 12.084 Euro. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird auf 9.600 Euro erhöht.
Anspruch auf Elterngeld
Ab April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld. Nur Paare und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben, erhalten Elterngeld. Vorher lag die Grenze bei 200.000 Euro.
Vorabpauschale beim Fondssparen
Ab 2025 wird die Vorabpauschale fällig. Betroffen sind beispielsweise Anlagen in Investmentfonds oder ETF. Durch die Vorabpauschale, einem fiktiven steuerlichen Ertrag, sollen Fondsanleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern, statt den gesamten Ertrag am Ende der Anlagedauer. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Verheirateten) kann gegengerechnet werden.
Altersvorsorge
Sowohl für die geförderte private Altersvorsorge als auch für die betriebliche Altersversorgung hat die Ampel-Koalition Reformentwürfe vorgestellt. Inwieweit diese nach dem Ampel-Aus noch in Kraft treten, ist fraglich. Daher gilt umso mehr, selbst mit der Vorsorge anzufangen und nicht auf den Gesetzgeber zu warten.