Die KFZ-Versicherung

Autoversicherung

Wer ein Auto hat, benötigt eine KFZ-Versicherung

Wenn Sie sich ein Auto zulegen, müssen Sie es ver­sichern. Die KFZ-Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne Nachweis eines Haft­pflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts. Freiwillig ist allerdings die Teil- und Vollkaskoversicherung. 

Auch bei der KFZ-Versicherung ist eine Beratung unverzichtbar! 

Viele Menschen denken, dass eine KFZ-Versicherung einfach über Vergleichsportale abgeschlossen werden kann. Meistens passieren dabei allerdings Fehler, die dazu führen, dass im Schadenfall Probleme auftreten, die bis zur kompletten Streichung der Erstattung führen können! Lassen Sie sich deswegen gerne von uns beraten, kostenlos und unverbindlich. Unsere Preise sind die selben wie die der Vergleichsportale

Mit einem Vergleich durchschnittlich 30% an Beiträgen einsparen

Ein Vergleich der KFZ-Versicherung lohnt sich. Die meisten Verträge sind zu teuer und es fehlen wichtige Leistungen. Gerne führen wir einen marktpreiten Vergleich aus über 500 Tarifkonfigurationen durch. 

Kaum ein Bundesland hat so viele Autos pro Einwohner wie das Saarland

KFZ-Haft­pflichtversicherung

Ob Pkw, Lkw oder Motorrad – jedes motorisierte Fahrzeug muss über eine Haft­pflichtversicherung verfügen, bevor es auf die Straße darf. Der Haft­pflichtschutz ist essenziell, um im Falle eines Unfalls den Schaden des Opfers angemessen zu decken.

Die Kfz-Haft­pflichtversicherung zahlt für alle Schäden, die Sie anderen durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen, wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder lebenslange Renten bei schweren Gesundheitsschäden.

Auch Kosten für Abschleppen, Reparaturen oder die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs des unverschuldeten Unfallgegners sind versichert. Falls der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen benötigt, übernimmt die Kfz-Haft­pflicht des Verursachers diese Kosten bis zu einem gewissen Limit.

Hohe Deckungs­summen im Schadensfall
Die Haft­pflichtversicherung prüft grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers gerechtfertigt sind – unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie ab. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme in der Kfz-Haft­pflicht liegt bei 7,5 Millionen Euro pro Person, Sachschäden müssen bis zu 1,12 Millionen Euro und Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro abdecken. Die tatsächlichen Deckungs­summen der Versicherer sind jedoch in der Praxis meist deutlich höher.

Teil- und Vollkasko

Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildunfälle oder Glasbruch verursacht werden. Auch serienmäßiges Zubehör wie z.B. Radios oder Navigationssysteme sind mitversichert. Für einige Versicherer können auch Schäden durch Marderbisse abgedeckt werden. Tipp: Wenn Sie eine Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung abschließen, können Sie Ihre Prämie senken.

Die Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung deckt alle Schäden an Ihrem Fahrzeug ab, auch wenn diese durch einen selbst verschuldeten Unfall verursacht wurden. Vandalismusschäden wie Kratzer oder Beulen werden ebenfalls übernommen. Wenn Sie Ihre Kfz-Vollkasko in Anspruch nehmen, steigt in der Regel die Prämie im nächsten Jahr, da der Versicherungsvertrag zurückgestuft wird. Selbstbeteiligungen sind auch hier üblich. Besonders für neue Fahrzeuge lohnt sich eine Vollkaskoversicherung aufgrund der höheren Prämie.

Die Kosten

Typenklassen in Haft­pflicht, Teil- und Vollkasko
Die Beiträge zur Kfz-Versicherung richten sich nach dem Fahrzeugtyp, der einer bestimmten Typklasse in der Haft­pflicht und zwei weiteren Typklassen für Teil- und Vollkasko zugeordnet ist. Diese Klassen basieren auf dem Schadenverlauf der Fahrzeuge in den vergangenen Jahren. Je niedriger die Typklasse Ihres Fahrzeugs, desto günstiger ist auch die Prämie.

Der Wohnort beeinflusst ebenfalls die Prämie. Regionalklassen berücksichtigen den Schadenverlauf in den jeweiligen deutschen Zulassungsbezirken. Örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit haben Einfluss auf die Höhe der Prämie. Die Umstufung in günstigere oder teurere Regionalklassen erfolgt jedes Jahr am 1. Oktober, wobei etwa zwei Drittel aller Verträge davon unberührt bleiben.

Schadenfreiheitsrabatt

Fahranfänger zahlen in der Kfz-Haft­pflicht- und Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als langjährige unfallfreie Fahrer. Mit der Zeit sinkt die Prämie erheblich, wenn Sie Ihre Versicherung über einen längeren Zeitraum nicht in Anspruch nehmen. Langjährig unfallfreie Fahrer zahlen im besten Fall nur noch 20 Prozent.

Kleine Schäden aus eigener Tasche bezahlen? Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsregeln können bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein. Einige bieten sogenannte Rabattretter an, damit der erste Unfall nicht zu einer Rückstufung führt.

So sparen Sie Beiträge

Fahranfänger zahlen oft deutlich höhere Beiträge, bis zu 300 Prozent, weil sie häufiger Unfälle verursachen. Ein Tipp, um Kosten zu sparen: Lassen Sie das Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen anmelden. Dadurch starten Sie mit einem günstigeren Beitragssatz. Die Prämienersparnis des Zweitwagens kann später auf Sie übertragen werden. Viele Versicherer bieten zudem günstigere Einstiegstarife, wenn bereits ein Familienmitglied ein Fahrzeug dort versichert hat.

Saisonkennzeichen nutzen
Für Cabriofahrten im Sommer kann ein Saisonkennzeichen sinnvoll sein. Sie zahlen die Kfz-Versicherung nur für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug zugelassen ist. Wenn Ihr Wagen länger als sechs Monate pro Jahr zugelassen ist, erhöht sich auch der Schadenfreiheitsrabatt. Während der Ruhemonate entfällt die Kfz-Steuer und der erreichte Rabatt bleibt bei einer späteren Neuanmeldung erhalten, wenn das Fahrzeug innerhalb von achtzehn Monaten wieder angemeldet wird. Die meisten Versicherer bieten eine beitragsfreie Ruheversicherung an.